Rechtsdienstleistungen Rentenversicherungs-Recht
Die Rentenberatungs-KANZLEI WERLING RENTENBERATER bietet für alle sozialrechtlichen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung Beratung, Unterstützung und professionelle Vertretung durch Rentenberater bei:
Rentenantrag
- Rentenverfahren , z.B. bei Anträgen auf Rente wegen Erwerbsminderung ("Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit"), bei allen Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten (für Witwen, Witwer und Waisen), Geschiedenenwitwen- und Erziehungsrenten
- Prüfung von Renteninformationen, Rentenauskünften, Rentenbescheiden, auch von Ur-Alt-Rentenbescheiden und nach abgelaufener Widerspruchsfrist
Erfolgsprüfung
- Lohnen sich Widerspruch oder Klage? Zum Beispiel bei Rentenablehnung, falscher Rentenberechnung, wegen Vorwurf einer “Versorgungsehe”? Bei Rentenfehler?
- Durchführung von Widerspruchsverfahren gegen Versicherungsträger
- Vertretung in Klageverfahren und Berufungsverfahren vor allen Sozialgerichten und Landessozialgerichten
Kontenklärung
- Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten, Klärung von Versicherungskonten, Beschaffung fehlender Versicherungs-
unterlagen
- Durchsetzung richtiger Einstufungen nach dem Fremdrentengesetz (Wirtschaftsbereiche und Qualifikationsgruppen), 5/6 - 6/6
Berechnungen und Überprüfungen
- Voraus-Berechnung der Rentenhöhe; auch bei Altersteilzeit, Sozialleistungsbezug und Scheidung, Prüfung von Bescheiden, Rentennachberechnungen, Prüfung und Berechnung von Hinzuverdienstgrenzen und von Einkommensanrechnungen,
- Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen, Berechnungen der gesetzlichen Rentenanwartschaften
- Prüfung von Beitrags- oder Rentenrückforderungen
- Gestaltung einer sinnvollen Beitragszahlung in der Rentenversicherung; Berechnung und Beratung für Nachzahlungen aller Art (Gutachten)
Altersteilzeit und Vorruhestand
- Prüfung von Altersteilzeit und Auswirkungen auf die Rentenberechnung
- Vorruhestandsregelungen bei Altersteilzeit/Sozialplänen; Beratung und Bearbeitung von Rentenverfahren nach dem Altersteilzeitgesetz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Rentenbefreiung - Versicherungsfreiheit - Beitragserstattung
- Statusfeststellungs-Verfahren zur Klärung der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer/Auftragnehmer bzw. für Arbeitgeber/Auftraggeber - auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
- Klärung von Beitragsnachforderungen und der laufenden Beitragszahlung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, auch für Gesellschafter-Geschäftsführer
- Verfahren zur Überprüfung der Versicherungspflicht und Beitragspflicht in der Sozialversicherung, insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer und Familienangehörige
- Beitragserstattungsverfahren zur Rentenrückzahlung
Beitragszahlung als Selbständiger und freiwillig Versicherter
- Versicherungs- und Beitragszahlung als Selbständiger Kraft Gesetz oder auf Antrag
- freiwillige Versicherung und Beitragszahlung
Rehabilitationsmaßnahmen
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, z.B. Kur/Reha
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z.B. Umschulung, Kfz-Kostenhilfe
sonstiges
- Rentenzahlungen ins europäische und außereuropäische Ausland
Vertretungsbefugnis vor Gerichten
Wir sind als Rentenberater befugt Ihre Interessen gerichtlich zu vertreten vor Sozialgerichten, Landessozialgerichten, Ver- waltungsgerichten, Familiengerichten und Oberlandesgerichten (jeweils Versorgungsausgleichssachen) sowie Schiedsgerichten.
Kontaktaufnahme mit Rentenberater
Wir beraten Sie individuell und vertreten Ihre Interessen: schreiben Sie uns!
info@kanzlei-werling.de
